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AGB

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Bitte lesen Sie kurz unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch, damit vor einer Buchung alles geklärt ist:

Leistungsumfang, Vertragsabschluss

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung mit der Band Raw Voltage, vertreten durch Matthias Fels, Ubstadt. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers/Veranstalters widerspricht Raw Voltage ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber/Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der für den Auftritt von Raw Voltage vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt Bandmitglieder und deren Techniker freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben und ungehindert baufreiheit besteht. Sollten zur Durchführung des Auftrages Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten notwendig sein gehen diese zu Lasten des Auftraggebers/Veranstalters und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers/Veranstalters. Übliche Speisen und Getränke sind für die Musiker, Gäste der Gästeliste und Techniker der Band frei. Dies hat der Auftraggeber/Veranstalter auch bei einem Catering durch Dritte zu gewährleisten. Für den Auftritt auf der Bühne stellt der Auftraggeber/Veranstalter stilles Mineralwasser zur Verfügung. Die Musiker der Band verpflichten sich, alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, insbesondere für den Beginn und Spieldauer, für den gesamten Auftritt und für alle musikalischen Darbietungen der Band. Die Bandmitglieder und Techniker von Raw Voltage sind vor- und während ihres Auftritts nicht an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter gebunden. Unverschuldete Verspätungen, Wartezeiten oder Ablaufplanänderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber/Veranstalter gewährt jedem Mitglied des Auftragnehmers/Band zwei Personen freien Eintritt zur Veranstaltung (Gästeliste)

Preise

Die Kostenvoranschläge von Raw Voltage verstehen sich unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch falsche Angaben des Auftraggebers/Veranstalters bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, kann Raw Voltage dem Auftraggeber/Veranstalter nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung stellen. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, (z.B. GEMA-Gebühren, örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen) hat der Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug oder Skonto fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Raw Voltage ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 15% des Bruttovertragssumme bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch Raw Voltage gegenüber dem Auftraggeber/Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers/Veranstalters für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber/Veranstalter gewährleistet die Sicherheit der Bandmitglieder und Techniker von Raw Voltage. Schäden die vom Auftraggeber/Veranstalter deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber von Raw Voltage entstehen, trägt der Auftraggeber/Veranstalter. Dies gilt insbesondere bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt von Raw Voltage stehen. Stellt der Auftraggeber/Veranstalter eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung hat er sicherzustellen, dass diese für die Durchführbarkeit der Veranstaltung auch geeignet sind. Der Auftraggeber/Veranstalter übernimmt die Verpflichtung entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen, sollte dies erforderlich sein. Sollte eine Leistung nicht, nur teilweise oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Auftraggeber/Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Nachbesserung zu verlangen. Reklamationen gegen Raw Voltage können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen, egal welcher Art, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. unvermeidbare Schäden so gering wie möglich zu halten.

Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber/Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Raw Voltage jederzeit zu kündigen. Im Falle der Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber/Veranstalter hat dieser alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber/Veranstalter aufgrund der vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für Raw Voltage und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:

  • Stornierung bis 150 Tage vor Leistungsbeginn: 25%

  • Stornierung bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 30%

  • Stornierung bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 45%

  • Stornierung bis 50 Tage vor Leistungsbeginn: 60%

  • Stornierung bis 20 Tage vor Leistungsbeginn: 70%

  • Stornierung bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 80%

  • Stornierung ab dem 7 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%
     

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Absprache nicht bezahlt werden. Sollte die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Raw Voltage ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

Datenschutz

Raw Voltage trägt Sorge dafür, dass alle Daten und Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO behandelt werden. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Beide Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Raw Voltage.

Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB sein, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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